Honorarübersicht
des ö.b.u.v. Sachverständigen Klaus Görtz, M.Sc.
Stand: 01.08.2022
Gutachten
Für eine Preistransparenz wird das Grundhonorar für Verkehrswertgutachten in Anlehnung
an die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss
für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) vom 05.12.2006 (HmbGVBl. S. 580),
zuletzt geändert durch VO vom 01.12.2020 (HmbGVBl. S. 680) abgerechnet.
Das Grundhonorar richtet sich nach der Höhe des ermittelten unbelasteten Verkehrswerts
(z.B. ohne Wertansatz wertrelevanter Rechte und Belastungen sowie sonstiger besonderer objektspezifischer
Grundstücksmerkmale):
Die Höhe des Honorars für die Erstattung von Gutachten, für sonstige Wertermittlungen
und für sonstige Sachverständigen-Leistungen richtet sich nach dem im Gutachten ermittelten
Grundstückswert oder dem Wert des Rechtes am Grundstück. Ist der Wert einer periodischen Leistung
zu ermittleln, so richtet sich das Honorar nach dem Barwert, ersatzweise nach dem 20-fachen des ermittelten
Jahreswertes.
Das Honorar beträgt incl. MwSt. 4.403 EUR (in der Schwierigkeitsstufe: 5.712 EUR) zzgl. 1,3804 Promille
(in der Schwierigkeitsstufe: 1,785 Promille) des ermittelten Wertes bis 50 Mio. EUR und 0,3451 Promille
(in der Schwierigkeitsstufe: 0,4403 Promille) des 50 Mio. EUR übersteigenden Wertes.
Gutachten sind der Schwierigkeitsstufe zuzuordnen:
1. |
bei Wertermittlungen |
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a. |
von Erbbaurechten, Nießbrauch und Wohnrechten und sonstigen Rechten sowie von entsprechend belasteten Grundstücken
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b. |
von Erbbaurechten, Nießbrauch und Wohnrechten und sonstigen Rechten sowie von entsprechend belasteten Grundstücken
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c. |
für steuerliche Bewertungen, soweit es sich nicht um bloße Marktwertermittlung handelt
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d. |
von Spezialimmobilien wie Hotels, Kinos, Gewerbe- und Industrieimmobilien usw.
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e. |
mit Berücksichtigung von Schadensgraden oder Rohbauzuständen
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f. |
von nicht (mehr) vorhandenen baulichen und sonstigen Anlagen
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g. |
von Immobilien, die nicht mehr in der bisherigen Weise genutzt werden können oder sollen (Konversionsimmobilien)
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h. |
von Rohbauland oder Bauerwartungsland
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i. |
für Wertermittlungs- oder Qualitätsstichtage vor dem 01.01.1991
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2. |
bei Wertermittlungen, zu deren Durchführung der Sachverständige Klaus Görtz, M.Sc.
die erforderlichen Unterlagen beschaffen, überarbeiten oder anfertigen muss, z.B. Flächenberechnungen
und die dazu erforderlichen Vorarbeiten |
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a. |
wenn die Werermittlung im Allgemeinen oder im Einzelfall eine Auseinandersetzung mit Grundsatzfragen der Wertermittlung
und eine entsprechende schriftliche Begründung erfordern, |
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b. |
bei besonderen Unfallgefahren, starkem Staub oder Schmutz oder sonstigen nicht unerheblichen Erschwernissen bei der
Durchführung des Auftrags
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Wertbeurteilungen
Das Honorar beträgt für eine Wertbeurteilung incl. MwSt. 3.213 EUR (in der Schwierigkeitsstufe: 4.284 EUR)
zzgl. 1,0353 Promille (in der Schwierigkeitsstufe: 1,3328 Promille) des ermittelten Wertes. Jeder zusätzliche Wert
kostet 1.547 EUR (incl. MwSt.).
Fachberatung
Der Preis für eine Fachberatung, welche nicht auf die Inanspruchnahme einer anderen konkreten Leistung
gerichtet ist, beträgt 89,25 EUR incl. MwSt. je angefangene halbe Stunde.
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